Glossar
Begriffe anzeigen
- Agentur für Arbeit
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
- Arbeitsassistenz
- Arbeitsentgelt
- Arbeitserprobung
- Arbeitsförderung
- Arbeitshilfen
- Arbeitsmarkt
- Arbeitsplatz
- Arbeitsverhältnis
- Ausbildung
- Ausbildungsmarkt
- Ausbildungsvermittlung
- Ausgleichsabgabe
- Außergewöhnliche Belastungen
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und eine vom Arbeitgeber abhängige weisungsgebundene Tätigkeit ausübt; hierzu zählen Arbeiter, Angestellte und die zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende). Für Arbeitnehmer gilt das Arbeitsrecht. Auch leitende Angestellte sind an sich Arbeitnehmer; dennoch gelten für sie vielfach Ausnahmen. Während das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) auf die leitenden Angestellten grundsätzlich keine Anwendung findet, macht das Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) bei dieser Beschäftigtengruppe keinen Unterschied zu den übrigen schwerbehinderten Arbeitnehmern.